Zusammengefasst: Sobald du eigenes Einkommen erzielst, ist die Abgabe einer Steuererklärung erforderlich, wobei bestimmte Freibeträge zu beachten sind. Es ist auch möglich, dass das Finanzamt explizit eine Steuererklärung anfordert, unabhängig von deiner Situation. In der Regel musst du die Steuererklärung in den ersten sieben Monaten des Folgejahres einreichen.
Grundsätzlich hat jeder die Möglichkeit, freiwillig eine Steuererklärung einzureichen (insbesondere sinnvoll, wenn man beispielsweise Rückerstattungen für getätigte Ausgaben im Rahmen eines Studiums erwartet). Verpflichtend ist die Abgabe jedoch, wenn man selbstständig ist, eine Photovoltaikanlage betreibt, mehrere Minijobs gleichzeitig ausübt und das jährliche Einkommen über dem Freibetrag (aktuell: EUR 12.250 für Singles) liegt. Des Weiteren ist die Abgabe erforderlich beim Bezug von Lohnersatzleistungen (z.B. Kurzarbeitergeld) über EUR 410 im Jahr. Verheiratete Personen können aufgrund der Steuerklasse des Ehepartners ebenfalls zur Abgabe einer Erklärung verpflichtet sein. Kapitalerträge, die nicht mit der Abgeltungssteuer abgegolten wurden (z.B. Zinsen auf Auslandskonten), sowie nicht versteuerte Einkünfte aus anderen Quellen (Mieten, Renten) über dem Freibetrag von EUR 410, verpflichten ebenfalls zur Abgabe einer Steuererklärung.
Die Steuererklärung muss in der Regel bis zum 31. Juli des Folgejahres eingereicht werden. Fällt der 31. auf einen Sonntag, gilt der nächste Werktag als Fristende. Sollte die Frist nicht ausreichen, besteht die Möglichkeit, formlos eine Verlängerung zu beantragen. Wenn für die Steuererklärung ein Steuerberater oder ein Lohnsteuerhilfeverein beauftragt wird, verlängert sich die Standardfrist auf das Ende des Februars des übernächsten Jahres. Für freiwillige Steuererklärungen besteht eine Frist von vier Jahren nach dem betreffenden Steuerjahr.
Ausgaben, die steuermindernd geltend gemacht werden können, sind hauptsächlich die Werbungskosten. Alle Ausgaben, die im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit entstehen, können hier angegeben werden, z.B. die Fahrtkosten zur Arbeitsstelle oder Fortbildungskosten.
Zusätzlich können unter dem Punkt “Sonderausgaben” weitere (private) Ausgaben abgesetzt werden. Das Finanzamt akzeptiert in der Regel die Krankenversicherungsbeiträge, Spenden, Rentenversicherungsbeiträge, Unterhaltszahlungen sowie Kitagebühren und Ausgaben für das Erststudium.
Des Weiteren können unter dem Punkt “Außergewöhnliche Belastungen” Ausgaben im Rahmen der Pflege eines nahen Angehörigen geltend gemacht werden. Auch Katastrophenschäden (z.B. die notdürftige Reparatur des Daches nach einem Sturm) oder Krankheitskosten (z.B. eine Beinprothese) können die Steuerlast senken.
Zu guter Letzt können unter dem Punkt “Steuerermäßigungen” bestimmte Dienstleistungen ebenfalls steuermindernd geltend gemacht werden (z.B. die Modernisierung der Heizungsanlage).
Für deine erste Steuererklärung benötigst du mindestens deine Steuer-ID. Solltest du diese nicht mehr finden, kannst du dich einfach beim zuständigen Finanzamt melden. Als Arbeitnehmer benötigst du deine Jahreslohnsteuerbescheinigung oder alle monatlichen Lohnbescheinigungen des betreffenden Jahres. Selbstständige müssen gegebenenfalls eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung erstellen (alle Einnahmen und Ausgaben dokumentiert) oder eine Bilanz vorlegen (in der Regel über den Steuerberater).
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